Am 01. Mai 2025 traten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft.
Von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachte Papier-Passbilder sollen zukünftig bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert werden. Biometrische Lichtbilder müssen dann digital vorliegen. Die neuen Regelungen sind auf das am 03. Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumenten zurückzuführen.
Ziel dieser Regelung ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren.
Aufgrund technischer Schwierigkeiten unseres zentralen Rechenzentrums war die Erfassung digitaler Passbilder jedoch bislang nicht möglich. Dieser Fehler wurde nun behoben und somit können die Bürgerinnen und Bürger ab sofort digitale Lichtbilder zum Termin im Bürgerbüro mitbringen. In der Übergangszeit (voraussichtlich bis Ende Juli) können nach wie vor gedruckte Lichtbilder verwendet werden.
In wenigen Wochen sollte auch der Fotoautomat der Bundesdruckerei im Gemeindeverwaltungsverband aufgestellt werden. Dann haben Sie die Möglichkeit, digitale Lichtbilder direkt im Bürgerbüro erstellen zu lassen. Sie können alternativ auch die digitalen Bilder vom Fotografen oder dm-Markt mitbringen. (Voraussetzung ist die Anbindung an eine zugelassene Fotocloud)
Wir informieren Sie unverzüglich, sobald der Fotoautomat beim GVV zur Verfügung steht.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie
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