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Ein herzliches Grüß Gott beim Gemeindeverwaltungsverband Altshausen

Terminbuchungssystem Bürgerbüro

Ein Besuch im Bürgerbüro ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Klicken Sie auf den roten Button: 

Die Gaststättenbehörde informiert: Neues Landesgaststättengesetz seit 01.01.2026 in Kraft getreten

Seit dem 01.01.2026 gilt das neue Landesgaststättengesetz (LGastG).

Die Neufassung des Gesetzes resultiert aus den Arbeiten der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg und zielt auf eine unbürokratische und moderne Ausgestaltung der gaststättenrechtlichen Vorgaben.

Im Fokus der Neufassung steht vor allem die Abschaffung des bisherigen Erlaubnisverfahrens.

Wer eine Gaststätte betreiben will (ob mit oder ohne Alkoholausschank) ist ab sofort lediglich zur Anzeige verpflichtet und muss nicht mehr das Erlaubnisverfahren durchlaufen.

Bei Veranstaltungen mit Alkoholausschank (sog. vorübergehende Gaststättengewerbe) besteht ebenfalls die Anzeigepflicht. Die vormals geltende Gestattung gem. § 12 Gaststättengesetz besteht somit nicht weiter.

Weitere Informationen sowie benötigte Unterlagen finden Sie unter der Rubrik „Wissenswertes“ -  Gaststättengewerbe

Aktuelle Informationen zum digitalen Passbild - Fotoautomat beim GVV Altshausen

Am 01. Mai 2025 traten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft. 

Von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachte Papier-Passbilder dürfen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert werden. Biometrische Lichtbilder müssen digital vorliegen. Die neuen Regelungen sind auf das am 03. Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumenten zurückzuführen. 

Ziel dieser Regelung ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren. 

Ab sofort haben unsere Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ein digitales Passbild vor Ort beim Gemeindeverwaltungsverband Altshausen erstellen zu lassen. Hierbei kann der Bürger am Selbstbedienungsterminal sein Foto selbst machen, welches beim Termin im Bürgerbüro dann in den Antrag auf Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel übernommen wird. Die Gebühr beträgt 6,00 €.

Bei Fragen stehen wir  Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Sie erreichen uns unter  einwohner@gvv-altshausen.de oder telefonisch unter 07584/9205-19

Sitzungen der Verbandsversammlung

Hier gelangen Sie zu den Sitzungen der Verbandsversammlung des GVV Altshausen:

 
 

Aktuelle Informationen

Alle aktuellen Informationen aus dem Verwaltungsverband
finden Sie hier:

 
 

Öffnungszeiten des GVV Altshausen

Servicezeiten allgemein

Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr

Servicezeiten Bürgerbüro

Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr

Datenschutz ab Mai 2018 neu geregelt

Gemäß Telemediengesetz (TMG) hat jeder Websitebetreiber den Websitebesucher „zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten […] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten“ (§ 13 Abs. 1 S. 1 TMG). Auch nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die das Datenschutzrecht ab Mai 2018 in Europa neu regeln wird, müssen Websitebetreiber mit einer Datenschutzerklärung umfassend über die Datenerhebung und -Verarbeitung auf ihrer Website informieren.

 
 
 

 
 
Logo des Gemeinde-Verwaltungsverband

Servicezeiten allgemein:
Montag:             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:           09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag:      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Servicezeiten Bürgerbüro zusätzlich am:
Mittwoch:          07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 
 
 

GVV Altshausen
Ebersbacher Straße 4
88361 Altshausen
Telefon: 07584 / 92 05-0
Telefax: 07584 / 92 05-80