Viele Verwaltungsleistungen können Sie inzwischen bequem online und unabhängig von den Öffnungszeiten erledigen. Hier finden Sie die digitalen Angebote des Gemeindeverwaltungsverbands Altshausen. Für Anliegen, die einen persönlichen Besuch erfordern, können Sie direkt einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren.
Sie sind in eine Gemeinde innerhalb des GVV Altshausen ein- oder umgezogen? Ihre Anmeldung oder Ummeldung können Sie jetzt bequem online erledigen. Alternativ können Sie weiterhin einen persönlichen Termin im Bürgerbüro des Gemeindeverwaltungsverbands Altshausen vereinbaren.
Wohnsitz online anmelden
Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung können Sie Ihren neuen Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz online, gebührenfrei und ohne persönlichen Behördengang anmelden.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine digitale Meldebestätigung. Die Aktualisierung der Adressdaten auf Ihrem Ausweisdokument wird ebenfalls im Rahmen des Onlinedienstes veranlasst.
Für die elektronische Wohnsitzanmeldung benötigen Sie in der Regel:
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf erhalten Sie auf der offiziellen Internetseite der elektronischen Wohnsitzanmeldung.
Ihren Personalausweis oder Reisepass können Sie bei uns im Bürgerbüro beantragen. Vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin im Bürgerbüro des Gemeindeverwaltungsverbands Altshausen.
Das Bürgerbüro befindet sich in der Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen.
Ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie direkt über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.
Für die Online-Beantragung benötigen Sie in der Regel einen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, die zugehörige PIN sowie ein geeignetes Smartphone mit der AusweisApp oder ein Kartenlesegerät.
Die anfallende Gebühr wird unmittelbar im Online-Portal bezahlt.
Wer einen selbstständigen Gewerbebetrieb beginnt, muss diesen bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Gewerbeanmeldung für einen Betrieb im GVV können über das Serviceportal Baden-Württemberg online vorbereitet und eingereicht werden.
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt unter anderem von der Rechtsform und der ausgeübten Tätigkeit ab. Halten Sie deshalb insbesondere Ihren Identitätsnachweis sowie gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen oder Registerauszüge bereit.
Bauanträge, Bauvoranfragen und weitere baurechtliche Anträge können über das digitale Bauportal des Gemeindeverwaltungsverbands Altshausen eingereicht werden.
Über das Portal können Sie einen neuen Antrag erstellen, einen gemeinsam mit anderen Beteiligten vorbereiteten Antrag fortsetzen sowie bereits eingereichte Anträge und Anfragen einsehen.
Für die Anmeldung benötigen Privatpersonen in der Regel eine BundID mit entsprechendem Identitätsnachweis. Unternehmen und Planungsbüros können hierfür ein Unternehmenskonto verwenden.
Zahlreiche Dienstleistungen rund um die Abfallentsorgung können Sie über das Bürgerportal des Landkreises Ravensburg online erledigen. Dort können Sie unter anderem einen Behältertausch beantragen, zusätzliche Abfallsäcke bestellen oder eine Sperrmüllabholung anmelden.
Ihre persönlichen Abfuhrtermine können Sie über den digitalen Abfallkalender abrufen und ausdrucken. Alternativ steht die kostenlose Abfall App RV zur Verfügung. Mit der App können Sie sich automatisch an die jeweiligen Abfuhrtermine erinnern lassen.
Online gestellte Anträge werden bevorzugt, soweit möglich unverzüglich bearbeitet.
Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erhalten Sie einen unbefristeten Führerschein.
Führerscheine für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E sind auf fünf Jahre befristet. Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Sie können diese Klassen jeweils um fünf Jahre verlängern lassen. Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die „besonderen Anforderungen“ (z. B. Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit) erfüllen.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur die Plastikkarte. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Ein Video zur Antragstellung finden Sie hier Video
Sie können Ihren alten Führerschein in einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein") umtauschen. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht sein. Die alten Führerscheine werden gestaffelt umgetauscht.
Sie erhalten nach der erfolgreichen Antragstellung eine Bestätigungsemail. Sollten sie diese nicht innerhalb einer Stunde erhalten, schicken sie bitte eine Email, möglichst mit Antragsnummer, an fahrerlaubnis@rv.de und dem Betreff "Antragsbestätigung nicht erhalten"
Dieser Antrag dient dazu, einen alten deutschen Führerschein (bspw. DDR-Führerschein, grauer Papierführerschein, rosa Papierführerschein, unbefristeter Kartenführerschein) in den neuen EU-Scheckkartenführerschein umzutauschen. Wenn Sie einen ausländischen Führerschein umtauschen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Der Umtausch alter Führerscheine ist aufgrund einer EU-Richtlinie verpflichtend. Bis zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren Führerschein umgetauscht haben müssen, können Sie hier herausfinden.
Um Ihren Antrag übermitteln zu können, müssen alle benötigten Unterlagen vorhanden sein. Eine Übermittlung unvollständiger Anträge ist nicht möglich.
Für einen reibungslosen Umtausch Ihres bestehenden Führerscheins, bitten wir Sie auf eine gute Lesbarkeit Ihres Führerscheins zu achten. Eine gute Lesbarkeit ist gegeben, wenn alle Angaben Ihres Führerscheins einzusehen und erkennbar sind.
Wenn Sie einen alten Führerschein der Klasse 3 in einen neuen EU-Scheckkartenführerschein umtauschen, erhalten Sie auf Antrag zusätzlich die Fahrerlaubnisklasse T, wenn Sie eine land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit nachweisen können.
Zulassungsangelegenheiten für Fahrzeuge können teilweise vollständig online erledigt werden. Der Landkreis Ravensburg bietet unter anderem die Online-Zulassung und Online-Abmeldung von Fahrzeugen an.
Außerdem können Sie online prüfen, ob ein Leasingbrief bei der Zulassungsstelle eingegangen ist, oder ein Wunschkennzeichen reservieren.
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wird Ihnen beim Aufruf des jeweiligen Onlinedienstes angezeigt.
Für viele digitale Verwaltungsleistungen benötigen Sie ein persönliches Nutzerkonto. Die BundID ermöglicht Ihnen eine einheitliche Anmeldung bei zahlreichen Onlinediensten von Bund, Ländern und Kommunen.
Je nach gewünschter Verwaltungsleistung können Sie sich mit Ihrem Online-Ausweis, einem ELSTER-Zertifikat, einer europäischen digitalen Identität oder mit Benutzername und Passwort registrieren. Für Leistungen mit erhöhtem Identitätsnachweis ist regelmäßig die Anmeldung mit dem Online-Ausweis oder einem vergleichbaren Verfahren erforderlich.
Weitere Verwaltungsleistungen und Online-Anträge finden Sie im Serviceportal Baden-Württemberg. Geben Sie dort Ihren Wohnort beziehungsweise Standort an, damit Ihnen die zuständigen Stellen und passenden Angebote angezeigt werden.
Servicezeiten allgemein:
Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Servicezeiten Bürgerbüro zusätzlich am:
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
GVV Altshausen
Ebersbacher Straße 4
88361 Altshausen
Telefon: 07584 / 92 05-0
Telefax: 07584 / 92 05-80